
Aufgaben und Ziele
Der Eigenbetrieb hat das Ziel, die Dienststellen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben durch die Erbringung von Personal-, Finanz-, Versicherungs- und Verwaltungsdienstleistungen zu unterstützen. Ihm obliegen folgende vom Gesetzgeber bzw. durch Senatsbeschluss übertragene Aufgaben:
- Durchführung und Vollzug der Entscheidungen für die Bediensteten und Versorgungsempfänger des Landes und der Stadtgemeinde Bremen insbesondere in den Bereichen
- Besoldung,
- Vergütung,
- Löhne,
- Versorgung,
- Zusatzversorgung,
- Beihilfen,
- Freie Heilfürsorge,
- Kindergeld.
- Entscheidung über die gegen das Land und die Stadtgemeinde Bremen geltend gemachten Haftpflichtansprüche und deren Abwicklung
- Telefonvermittlung, Herausgabe des Behördentelefonbuchs, Abrechnung der Telefongespräche
- Zentrale Post- und Botendienste
- Bearbeitung von allgemeinen Personalangelegenheiten im Auftrag
- Aufgaben der Landesfamilienkasse
- Durchführung des kameralen und kaufmänischen Rechnungswesen

