Sie sind hier:

Erhöhung des Kindergeldes, des Kinderfreibetrages und des Grundfreibetrages

Performanord informiert:

Das Bundeskabinett hat am 25. März 2015 beschlossen, das Kindergeld, den Kinderfrei­betrag und den steuerlichen Grundfreibetrag, rückwirkend ab 1. Januar 2015 sowie den Kinderzuschlag ab 1. Juli 2016 zu erhöhen.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags ist am 20.04.2015 an den Bundesrat weitergeleitet worden.

Nach Verabschiedung des Gesetzes erfolgt zur gegebenen Zeit unaufgefordert eine ent­sprechende Nachzahlung.

Übersicht der beabsichtigten Erhöhungen:

Kindergeld (aktuell 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für das vierte Kind und weitere Kinder):

  • Anhebung ab 1. Januar 2015 um 4 Euro monatlich je Kind
  • Anhebung ab 1. Januar 2016 um weitere 2 Euro monatlich je Kind

Kinderfreibetrag (aktuell 7.008 Euro einschl. Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung):

  • Anhebung ab 1. Januar 2015 um 144 Euro auf 7.152 Euro
  • Anhebung ab 1. Januar 2016 um weitere 96 Euro auf 7.248 Euro

Grundfreibetrag (aktuell 8.354 Euro):

  • Anhebung ab 1. Januar 2015 um 118 Euro auf 8.472 Euro
  • Anhebung ab 1. Januar 2016 um weitere 180 Euro auf 8.652 Euro

Kinderzuschlag (aktuell max. 140 Euro monatlich):

  • Anhebung ab 1. Juli 2016 um 20 Euro monatlich.

Wir danken Ihnen für Ihr interesse,

Ihre Performa Nord