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Fragen zu den Bezügen

Wissenswertes zu Ihrer Bezügeabrechnung

Haben Sie Fragen zu Ihrer Bezügeabrechnug oder der Bezügemitteilung, berät Sie Ihr zuständiger Sachbearbeiter gerne. Damit Sie einige Fragen direkt klären können, haben wir einige Informationen bereits hier für Sie zusammengestellt.

Häufige Fragen

Wann erhalte ich meine Bezügemitteilung?

Sie erhalten eine Bezügemitteilung bei Zahlungsaufnahme, im Januar und bei Änderungen der zahlungsrelevanten Daten.

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Bis wann werden Veränderungen bei der Bezügezahlung berücksichtigt?

Bei der Aufbereitung der Bezüge für die Auszahlung bestehen bestimmte Vorlaufzeiten, die unter anderen durch die von dem Rechenzentrum benötigten Zeiten und den Überweisungsweg bestimmt werden. Daher können Änderungen nur dann berücksichtigt werden, wenn diese bis zu einem monatlich variierenden Stichtag bei Performa Nord eingegangen sind.

Ist es bei Neueinstellungen oder nach Zahlungsunterbrechungen wegen verspäteter oder nicht vollständiger Vorlage nicht möglich, die Zahlung fristgerecht aufzunehmen, wird eine Abschlagzahlung angewiesen, die bei der maschinellen Zahlungsaufnahme verrechnet wird.

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Welche Änderungen muss ich anzeigen?

Teilen Sie uns bitte sämtliche Änderungen, die Einfluss auf die Höhe oder die Überweisung Ihrer Bezüge haben könnten mit. Hierzu zählen insbesondere:

  • Änderungen des Familienstandes,
  • Geburt, Heirat, Scheidung oder Tod eines Kindes
  • Aufnahme einer Beschäftigung des Ehegatten im öffentlichen Dienst bzw. mit einer an den öffentlichen Dienst angelehnten Gehaltsstruktur, wenn eine Besitzstandszulage für Familien- bzw. Ortszuschlag gezahlt wird,
  • Änderung der Anschrift oder der Bankverbindung
  • Änderungen in der vermögenswirksamen Anlage von Teilen des Arbeitslohnes,
  • Wechsel der Krankenkasse,
  • Änderungen bei den Beiträgen zur privaten/ freiwilligen Kranken- oder Pflegeversicherung, wenn ein Zuschuss zu diesen Versicherungen gezahlt wird,
  • Elterneigenschaft, wenn der erhöhte Beitrag zur Pflegeversicherung nicht gezahlt werden soll.

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Wie erfolgt die Überweisung meiner Bezüge?

Die Bezüge werden mit entsprechender Wertstellung zu den Fälligkeitstagen auf ein von Ihnen genanntes Girokonto überwiesen.
Die Einführung des SEPA Verfahrens hat sich auch auf die bisher möglichen Zahlungsrückrufe ausgewirkt. Hierzu teilte die Landeshauptkasse am 27.02.2014 folgendes mit:
„Alle Auszahlungen werden ab 01.02.2014 im SEPA-Format an unsere Hausbanken zur Ausführung geleitet. Bisherige Zahlungsrückrufe vor einer Dateiausführung entfallen unter SEPA ersatzlos."

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