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Dienstreisen

Von der Antragsstellung bis zur Reisekostenerstattung

Bevor Sie eine Dienstreise antreten, ist es notwendig einen schriftlichen oder elektronischen Antrag bei Ihrem zuständigen Vorgesetzten zu stellen. Den elektronischen Antrag können Sie als Mitarbeiter der bremischen Verwaltung im Normalfall im MiP eingeben. Wenn Sie Ihre Dienstreise schriftlich bei Ihrem Vorgesetzten beantragen müssen, stellen wir die dafür notwendigen Formulare für Sie zum Download bereit.

Die Genehmigung Ihrer Dienstreise durch Ihren Vorgesetzten sollte im Normalfall immer vor dem Beginn der Dienstreise vorliegen. Eine nachträgliche Beantragung ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

Reisekostenabrechnung

Wenn Sie bei der Freien Hansestadt Bremen beschäftigt sind oder Ihr Arbeitgeber Performa Nord mit der Abwicklung von Dienstreisen beauftragt hat, kümmert sich unser Serviceteam um die Abrechnung sowie die Rückerstattung möglicherweise anfallender Kosten.

Die Durchführung und Abrechnung von Dienstreisen richtet sich für Beschäftigte der Freien Hansestadt Bremen nach dem Bremischen Reisekostengesetz.

Für die Rückerstattung der Ihnen entstandenen Kosten bewahren Sie bitte alle Belege, wie beispielsweise Hotelrechnungen, Parkscheine oder Tickets für Bus und Bahn, sorgfältig auf. Ohne diese Belege haben Sie keinen Anspruch auf eine Kostenrückerstattung. Bitte senden Sie alle nötigen Unterlagen zusammen mit der Abrechnung an das Servicecenter Dienstreisen. Die Erstattung erfolgt dann zusammen mit der Auszahlung Ihrer Bezüge auf Ihr Konto.

Ihr Ansprechpartner

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Serviceteams Dienstreisen stehen Ihnen bei Fragen zur Seite. Hier finden Sie den richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen. WEITER

Häufige Fragen

Ein Fragezeichen auf grauem Grund

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Servicenters Dienstreisen haben häufige Fragen und die zugehörigen Antworten für Sie zusammengestellt. WEITER