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Fragen zur Heilfürsorge

Wissenswertes zur Übernahme von Krankheitskosten

Sie gehören zum heilfürsorgeberechtigten Personenkreis und haben Fragen zur Rückerstattung von Kosten, der Beantragung einer Kur, der Genehemigung von Sonderbehandlungen oder der Zuzahlung bei Medikamenten oder Behandlungen? Bei diesen und weitere Fragen helfen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne weiter. Einige Antworten auf häufige Fragen stehen in diesem Bereich für Sie bereit.

Häufige Fragen

Sind besondere Behandlungen (wie z.B. Komplextherapie) vor Behandlungsbeginn genehmigungspflichtig?

Unter Umständen unterliegen verordnete Heilbehandlungen nicht der Erstattungspflicht der Heilfürsorge, oder die Heilbehandlungen dürfen nur aufgrund bestimmter
medizinischer Indikationen erstattet werden oder die Heilbehandlungen sind nur bis zueiner gesetzlich vorgegebener Höchstgrenzeerstattungsfähig. Von daher ist eine vorherige Anerkennung von Nöten.

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Wie hoch ist die Zuzahlung bei Arzneimitteln, Hilfsmitteln und Heilbehandlungen?

Für Arznei- und Verbandmittel als auch für Hilfsmittel werden zehn Prozent des Abgabepreises, nicht weniger als fünf, nicht mehr als zehn Euro erhoben. Für Hilfsmittel die zum Verbrauch bestimmt sind, werden 10 Euro je Indikation und Monatsbedarf, unabhängig von der Verpackungsart, erhoben.

Für Heilbehandlungen/Heilmittel (Krankengymnastik, Massagen etc. werden zehn Prozent des Abgabepreises, nicht weniger als fünf, nicht mehr als zehn Euro, zusätzlich zehn Euro für die gesamte Verordnung erhoben.

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Wie und wo reiche ich den Heil- und Kostenplan meines Zahnarztes ein?

Der vom Zahnarzt ausgestellte Heil- und Kostenplan kann unter Beifügung Ihres Bonusheftes an:

  • Performa Nord
    Freie Heilfürsorge
    Schillerstr. 1
    28195 Bremen

per Post zugesandt werden.

Den genehmigten Plan erhalten Sie zurück und können mit der Behandlung
beginnen. Wird der Heil- und Kostenplan direkt vom Zahnarzt zugesandt, erhält dieser den Plan auch zurück.

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Wie mache ich die Fahrkosten nach einer Vorsorgekur (§ 13) bzw. stationären Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahme (§15) geltend?

Entstandene Fahrkosten sind formlos mit beizufügendem Nachweis unter Angabe der Personalnummer und der Bankverbindung bei Performa Nord – Freie Heilfürsorge - geltend zu machen.

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Gibt es Auslandskrankenscheine?

Für den Personenkreis mit Anspruch auf Heilfürsorge gibt es keine Auslandskrankenscheine. Diese erhalten nur Mitglieder der AllgemeinenOrtskrankenkassen, der Ersatzkassen als auch Betriebskrankenkassen, da diese ein Sozialversicherungsabkommen mit einzelnen Ländern haben. Sonstige Abrechnungsstellen sind von diesem Abkommen ausgenommen.

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Wie erfolgt die Erstattung von im Ausland entstandenen Krankenkosten?

Kosten für Krankenbehandlungen im Ausland sind vor Ort zu begleichen. Hierzu erhalten sie entsprechende Rechnungen oder Nachweise. Diese Originalbelege wie Befunde, Rezepte oder Rechnungen) reichen Sie dann mit dem Nachweis des Umrechnungskurses der jeweiligen Landeswähr ung am Tage der Zahlung unter Angabe der Personalnummer und der Bankverbindung bei Performa Nord – Freie Heilfürsorge – zwecks Erstattung ein.

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Wie erfolgt die Erstattung bei Glaukomuntersuchungen?

Sofern Sie einen in Bremen zugelassenen Augenarzt zur Glaukomuntersuchung aufsuchen, rechnet dieser - wie alle üblichen Leistungen auch - die erbrachte Leistunge über den Krankenschein ab.

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Wie beantrage ich eine ambulante oder stationäre Kurmaßnahme?

Eine ambulante (§ 14) als auch eine stationäre (§15) Kurmaßnahme ist mit einem entsprechenden Antragsformular zu beantragen. Unter Beifügung des ärztlichen Attestes ist der Antrag zunächst an die Performa Nord – Freie Heilfürsorge – zu senden. Von der Abrechnungsstelle der Heilfürsorge wird alles weitere veranlasst.

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