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Versorgung

Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung der Versorgungsbezüge für Beamtinnen und Beamte

Performa Nord ist für die Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Landes und der Stadtgemeinde Bremen nach dem Brem. Beamtenversorgungsgesetz zuständig. Zu den Versorgungsbezügen von Beamtinnen und Beamten gehören unter anderem das Ruhegehalt (Pension) und die Hinterbliebenenversorgung (Witwen- und Witwergeld, Waisengeld).

Als Beamtin oder Beamter, Richterin oder Richter, Senatorin oder Senator sowie als Hinterbliebene oder Hinterbliebener der vorgenannten Personen ist Performa Nord Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung Ihrer Versorgungsbezüge. Dies umfasst auch die Anrechnung von anderen Leistungen (z.B.: weitere Versorgungsbezüge, Einkommen, Renten) auf die Versorgungsbezüge.

Die Entscheidung über die Versetzung in den Ruhestand von Beamtinnen und Beamten trifft nicht Performa Nord, sondern die jeweils zuständige Dienststelle. Sämtliche Anträge, die die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand betreffen, sind daher an die zuständige Personalstelle zu richten.

Voranfragen

Im Einvernehmen mit der Senatorin für Finanzen werden Voranfragen zu der voraussichtlichen Höhe der Versorgungsbezüge nur beantwortet, wenn die Beamtin bzw. der Beamte das 58. Lebensjahr vollendet hat. Eine entsprechende Voranfrage richten Sie bitte an Ihre Personalstelle, diese leitet die Anfrage mit Ihrer Personalakte an Performa Nord weiter. Pro Voranfrage können bis zu drei Alternativen für den Eintritt in den Ruhestand (z.B.: Eintritt zur Regelaltersgrenze, vorzeitiger Ruhestandseintritt, Altersteilzeit) angegeben werden. Voranfragen sind kostenlos und außerdem nur 2 Jahre nach der letzten Anfrage erneut zulässig.

Wichtiger Hinweis

Private Unternehmen fordern derzeit Beamtinnen und Beamte per E-Mail auf, Auskünfte zu ihren Dienstzeiten zu geben. Diese erstellen daraufhin Berechnungen über die erworbene Versorgungsanwartschaft und fügen dem Schreiben eine Rechnung bei mit der Aufforderung, diese zu bezahlen.

Außer Performa Nord ist keine andere Organisation befugt, verbindliche Auskünfte zu erteilen. Beamtinnen und Beamte sind nicht verpflichtet, mit anderen privatrechtlichen Unternehmen zusammen zu arbeiten und sich derartige Auskünfte von dort geben zu lassen. Die Kostenerhebung für solche Auskünfte beruht auch nicht auf einer landesrechtlichen Vorschrift.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, sensibel mit Ihren Daten umzugehen und sich durch solche Aufforderungen nicht verunsichern zu lassen. Ihre persönlichen Informationen sollen und dürfen zu keinem Zeitpunkt an private Unternehmen weitergegeben werden, wenn Sie es nicht ausdrücklich wünschen.

Weitere Informationen

Zusätzliche Informationen zur Festsetzung der Versorgungsbezüge können Sie den folgenden Merkblättern entnehmen.

Weitere Aufgaben

Performa Nord ist auch für folgende Aufgaben zuständig:

  • Die Berechnung, Festsetzung und Zahlbarmachung der Zusatzversorgung nach dem Bremischen Ruhelohngesetz
  • Bei Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis:

    Nachversicherung oder

    die Erstellung von Aufschubbescheinigungen nach dem SGB VI oder

    die Berechnung, Festsetzung und Zahlbarmachung von Altersgeld nach den §§ 83 ff Bremisches Beamtenversorgungsgesetz

  • Durchführung von Versorgungslastenteilungen nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag