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Kindergeld

Mit Wirkung vom 01.12.2018 wird die Bearbeitung des Kindergeldes sowie die Auszahlung direkt von der Bundesagentur für Arbeit (BA) durchgeführt.
Die Möglichkeit, die Zuständigkeit der Kindergeldbearbeitung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschl. Versorgungsempfänger, Richter und aktiver Beamter an die BA abzugeben ergibt sich durch die Änderung des Einkommenssteuergesetzes und die FHB hat sich entschieden, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Weitere Informationen gibt es bei der Familienkasse der BA unter der kostenfreien Rufnummer Tel. 08004555535 montags bis donnerstags von 8:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr.
Von Anfragen bei den Zahlstellen der Performa bitten wir abzusehen.
Die Gewährung des Familienzuschlages bleibt von dieser Regelung unberührt.