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Kita-Beitragsservice

Ansprechpartner für die Festsetzung des Elternbeitrages für alle Eltern, deren Kinder bei KiTa Bremen oder in Einrichtungen referenzwertfinanzierter freier Träger betreut werden

Ab dem Kindergartenjahr 2019/20 übernimmt der Kita-Beitragsservice bei Performa Nord die Festsetzung des Elternbeitrages für alle Einrichtungen von KiTa Bremen und alle Einrichtungen referenzwertfinanzierter freier Träger.
Gerne steht Ihnen der Kita-Beitragsservice bei allen Fragen rund um Beitragsfreiheit und –pflicht sowie zur Festsetzung des Elternbeitrages zur Verfügung.

Kontakt

Performa Nord
Kita-Beitragsservice

Postadresse:
Schillerstraße 1
28195 Bremen







Besucheradresse:Sprechzeiten:
An der Weide 50Mo, Fr 9.00 - 12.00
28195 BremenDi, Do 9.00 - 15.00
Mi geschlossen
Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Hotline des Kita-Beitragsservice: 0421 361-31112

E-Mail: kitabeitrag@performanord.bremen.de
Onlineterminvergabe: hier klicken

Bitte beachten Sie: Wird Ihr Kind in der Kindestagespflege (PiB) betreut, erfolgt die Beitragsberechnung durch die Elternbeitragsstelle. Diese ist zudem Ansprechpartner für die Erstattung von Elternbeiträgen, wenn Ihr Kind bei einem Elternverein betreut wird.

Welche Beiträge werden durch den Kita-Beitragsservice festgesetzt?

Ab dem 01.08.2019 bezahlen Eltern für Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt keine Kita-Beiträge mehr.
Beitragspflichtig bleiben:

  • die Betreuung von Kindern im Alter von unter drei Jahren
  • die Mittagsverpflegung sowie
  • die Hortbetreuung.

Wie funktioniert die zentrale Festsetzung?

Die Festsetzung der Beiträge erfolgt einkommensabhängig. Grundlage der Berechnung ist eine Selbstauskunft, mit der die Eltern Angaben zur Einkommenssituation der Familie machen. In einem nachgelagerten Prüfverfahren werden die Angaben der Eltern überprüft.

Empfänger*innen von Sozialleistungen beziehungsweise Inhaber*innen eines Bremen Passes zahlen keine Beiträge. Diesen Familien werden die Kosten für die Mittagsverpflegung erlassen. Dennoch erhalten auch sie einen Selbstauskunftsbogen per Post vom Kita-Beitragsservice, der ausgefüllt und unterschrieben zurück gesandt werden muss. Es ist wichtig, dass zudem Leistungsbescheide und insbesondere der Bremen Pass eingereicht werden! Nur so können sowohl der Kita-Beitrag als auch die Pauschale zur Mittagsverpflegung erlassen werden.

Weitere Informationen zur Beitragsfestsetzung durch den Kita-Beitragsservice finden Sie auf Serviceportal Bremen.