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KINDERGELD WIRD AB DEM 01.01.2018 RÜCKWIRKEND NUR FÜR DIE LETZTEN 6 MONATE GEZAHLT

Performa Nord informiert:

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmgBG) vom 23.06.2017 wurde § 66 des Einkommenssteuergesetzes um den folgenden Absatz 3 ergänzt:

„(3) Das Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist.“

Diese Regelung betrifft alle Anträge auf Zahlung von Kindergeld, die ab dem 01.01.2018 bei der Landesfamilienkasse bei Performa Nord eingehen.

Von dieser Regelung ist nur das Kindergeld und nicht der kinderbezogene Familienzuschlag betroffen.

Bitte reichen Sie deshalb künftig rechtzeitig Ihren Antrag auf Zahlung von Kindergeld ein.

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse,

Ihre Performa Nord